Bahnhofstr. 1, 76137 Karlsruhe: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Stefan Frey wurde 1986 aufgrund seiner Helfer-Tätigkeiten zu einer 4,5-jährigen Haft verurteilt, da er laut Urteil des Oberlandesgerichts [[Düsseldorf]] als "Quartiermacher und Archivar" der [[RAF]] gedient hat.<ref>{{Quellenangabe | autor = Die Tageszeitzung (taz) | titel = Lebenslänglich für RAFler | link = https://taz.de/!1872910/ | seite = | datum = 24.12.1986 | abgerufen = 03.04.2024}}</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 4. April 2024, 10:03 Uhr
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Die RAF hatte eine konspirative Wohnung in der Bahnhofstr. 1 in Karlsruhe.
Entdeckt wurde die Unterkunft am 14.07.1984 (vor 40 Jahren), wenige Tage nach der Festnahme von Helmut Pohl, Christa Eckes, Stefan Frey, Ingrid Jakobsmeier, Barbara Ernst und Ernst-Volker Staub am 02.07. in Frankfurt am Main. Die Wohnung in der Bahnhofstr. 1 war von Christa Eckes im Juni des gleichen Jahres angemietet worden. Auch der RAF-Helfer Stefan Frey hatte sich in der Ein-Zimmner-Wohnung aufgehalten. Es wurden dort unter anderem ein Waffenreinigungsgerät und ein Gerät zum Auffinden von Funkfrequenzen gefunden.[1]
Stefan Frey wurde 1986 aufgrund seiner Helfer-Tätigkeiten zu einer 4,5-jährigen Haft verurteilt, da er laut Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf als "Quartiermacher und Archivar" der RAF gedient hat.[2]