Kriminalgericht Moabit: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Kriminalgericht Moabit]] verfügt über 21 Gerichtssäle und ist eines der größten Gerichtsgebäude Europas. Auf der Rückseite des Gebäude schließt sich unmittelbar das Gelände der [[JVA Moabit]] an. Beide Gebäude sind miteinander verbunden, so daß Gefängnisinsassen problemlos zu einem Prozeß vom Gefängnis ins Gericht gebracht werden können.
 
Das [[Kriminalgericht Moabit]] verfügt über 21 Gerichtssäle und ist eines der größten Gerichtsgebäude Europas. Auf der Rückseite des Gebäude schließt sich unmittelbar das Gelände der [[JVA Moabit]] an. Beide Gebäude sind miteinander verbunden, so daß Gefängnisinsassen problemlos zu einem Prozeß vom Gefängnis ins Gericht gebracht werden können.
  
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Version vom 30. Dezember 2021, 11:36 Uhr

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Das Kriminalgericht Moabit verfügt über 21 Gerichtssäle und ist eines der größten Gerichtsgebäude Europas. Auf der Rückseite des Gebäude schließt sich unmittelbar das Gelände der JVA Moabit an. Beide Gebäude sind miteinander verbunden, so daß Gefängnisinsassen problemlos zu einem Prozeß vom Gefängnis ins Gericht gebracht werden können.

01.03.1971: Prozeß wegen der Baader-Befreiung

Am 01.03.1971 (vor 53 Jahren) beginnt hier der bis zum 21.05.1971 dauernde Prozeß wegen der Baader-Befreiung gegen Irene Goergens, Horst Mahler und Ingrid Schubert im Kriminalgericht Moabit in Berlin. Das Urteil wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes und Gefangenenbefreiung: sechs Jahre für Ingrid Schubert und vier Jahre für Irene Goergens (nach Jugendstrafrecht). Der Freispruch für Mahler wird vom BGH später aufgehoben.

01.07.1971: Prozeß gegen Georg von Rauch, Michael "Bommi" Baumann und Thomas Weisbecker

Am 01.07.1971 (vor 53 Jahren) beginnt in West-Berlin der Prozeß gegen die Terroristen Georg von Rauch, Michael "Bommi" Baumann und Thomas Weisbecker. Sie werden wegen Nötigung, Körperverletzung und schwerem Raub aufgrund des Überfalls gegen den Quick-Reporter Horst Rieck angeklagt, den die beiden ehemaligen Schulkameraden Thomas Weisbecker und Georg von Rauch zusammen mit "Bommi" Baumann, Hans-Peter Knoll und Anne-Katrin Bruhns im Februar 1970 (vor 54 Jahren) verprügelt hatten. Das war eine Racheaktion für einen im Januar in der Zeitschrift Quick erschienenen Artikel mit dem Titel "Ganz Deutschland muß brennen", bei dem es um die Bombenanschläge in Berlin ging.

Die Verhandlung wird wegen weiterer Beweisanträge auf den 16.07.1971 vertagt. In diesem Zuge entspricht das Gericht dem Antrag auf Haftverschonung für Baumann und Weisbecker. Georg von Rauch hingegen muß aufgrund eines Brandanschlages auf das Kammergericht und eines Opiumverfahrens in Untersuchungshaft bleiben.

Aufgrund einer Ähnlichkeit von Weisbecker und von Rauch tauschen beide im Gerichtssaal die Rollen und von Rauch verläßt anstelle von Weisbecker den Gerichtssaal. Weisbecker wiederum gibt sich anschließend zu erkennen und darf daraufhin auch gehen, wird aber einen Tag später zur Fahndung wegen Gefangenenbefreiung ausgeschrieben und verhaftet.

Georg von Rauch hingegen lebt ab diesem Zeitpunkt in der Illegalität.

1973

Am 17.01.1973 (vor 51 Jahren) kündigt Andreas Baader hier an, ab sofort zu hungern, "bis sich die Haftbedingungen geändert haben".

1985

Am 01.02.1985 (vor 39 Jahren) wird der Boxer Gustav "Bubi" Scholz in Saal 700 wegen fahrlässiger Tötung seiner Ehefrau zu drei Jahren Haft verurteilt.

siehe auch

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