Hilfe:Wann darf ich ein Bild hochladen
U.S.A.[Bearbeiten]
Gebäude sind gemäß 17 USC 102(a)(8) seit der Verabschiedung des Architectural Works Copyright Protection Act im Jahr 1990 urheberrechtlich geschützte Werke in den Vereinigten Staaten. Er gilt für alle Gebäude, die nach dem 01.12.1990 fertiggestellt wurden, auch wenn sie vorher begonnen wurden oder wenn die Pläne nach diesem Datum veröffentlicht wurden.
Das US-Bundesurheberrechtsgesetz nimmt jedoch ausdrücklich "Bilder, Gemälde, Fotografien oder andere bildliche Darstellungen" von urheberrechtlich geschützten Gebäuden vom Urheberrecht am Gebäude aus 17 USC 120(a). Jeder darf Gebäude von öffentlichen Plätzen aus malen, zeichnen oder fotografieren. Dazu gehören auch öffentliche Innenräume wie Lobbys, Hörsäle usw. Der Urheber hat das ausschließliche Urheberrecht an einem solchen Bild (der Architekt oder Eigentümer des Gebäudes hat keinerlei Mitspracherecht) und kann das Bild in jeder Form veröffentlichen. 17 USC 120 gilt nur für architektonische Werke, nicht für andere Werke der bildenden Kunst, wie Statuen oder Skulpturen.
Das bedeutet, dass für Gebäude, die vor dem 01.12.1990 fertiggestellt wurden, uneingeschränktes Nutzungsrecht besteht, unabhängig davon, ob das Gebäude von einem öffentlichen Platz aus sichtbar ist, da das Gebäude mit Ausnahme der Pläne gemeinfrei ist. Für Fotos solcher Gebäude kann die Lizenzvorlage {{PD-US-Architektur}} verwendet werden (zusammen mit einer Lizenzvorlage für das Foto). Für Gebäude, die nach dem 01.12.1990 fertiggestellt wurden, besteht nur die Freiheit, ein solches Gebäude zu fotografieren. Dies gilt auch für Stilelemente wie Wasserspeier und Säulen, die nur vor dreidimensionaler Wiedergabe geschützt sind (Leicester v. Warner Bros.).
Beachte, dass das Urheberrecht nur für "Gebäude" gilt. Der Begriff "Gebäude" bezeichnet Bauwerke, die von Menschen bewohnt werden können und dazu bestimmt sind, dauerhaft und unbeweglich zu sein, wie z. B. Wohnhäuser und Bürogebäude, sowie andere dauerhafte und unbewegliche Bauwerke, die für die Nutzung durch Menschen bestimmt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kirchen, Museen, Pavillons und Gartenpavillons.[1]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ User Brackenheim: "Freedom of panorama" (Link), Datum: 27.04.2019, abgerufen: 18.02.2026