Attentat auf die Augsburger Polizeidirektion: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Attentat | stadt = Augsburg | jahr = 1972 | opfer = | bild  = | lat = 48.368135 | lon = 10.889783 }}{{RAF}}
 
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Am 12.05.{{Jahr|1972}} gab es in der vierten Etage der [[Augsburg]]er Polizeidirektion am Prinzregentenplatz um 12.15 Uhr einen Bombenanschlag. Durch die detonierte Pressluftflasche wurde allerdings niemand verletzt. Kurze Zeit später detonierte in der dritten Etage eine weitere Bombe, durch die sieben Personen verletzt wurden. Eine Rohrbombe kam aus ungeklärten Gründen nicht zur Zündung.
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Am 12.05.{{Jahr|1972}} gab es in der vierten Etage der [[Augsburg]]er Polizeidirektion am Prinzregentenplatz um 12.15 Uhr einen Bombenanschlag. Durch die detonierte Pressluftflasche wurde allerdings niemand verletzt. Kurze Zeit später detonierte in der dritten Etage eine weitere Bombe, durch die sieben Personen verletzt wurden. Eine Rohrbombe kam aus ungeklärten Gründen nicht zur Zündung. Der gesamte Sachschaden betrug 27.000 DM<ref>{{Quellenangabe | autor = Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof | titel = Anklage | link = https://www.stammheim-prozess.de/anklage/ | seite = | datum = | abgerufen = 12.08.2026 }}</ref>.
  
 
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* [http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Terror-der-RAF-kam-auch-nach-Augsburg-id4215666.html Terror der RAF kam auch nach Augsburg]
 
* [http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Terror-der-RAF-kam-auch-nach-Augsburg-id4215666.html Terror der RAF kam auch nach Augsburg]
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<references />

Version vom 12. August 2026, 11:17 Uhr

Ort
1972 in Augsburg
Opfer
Bild
Fehlendesbild.png
Das Bild fehlt leider noch.
Lage
Breitengrad: 48.368135 Längengrad: 10.889783
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Detailkarte Google Maps
Bing
OpenStreetMap
Raf2.png

Am 12.05.1972 (vor 54 Jahren) gab es in der vierten Etage der Augsburger Polizeidirektion am Prinzregentenplatz um 12.15 Uhr einen Bombenanschlag. Durch die detonierte Pressluftflasche wurde allerdings niemand verletzt. Kurze Zeit später detonierte in der dritten Etage eine weitere Bombe, durch die sieben Personen verletzt wurden. Eine Rohrbombe kam aus ungeklärten Gründen nicht zur Zündung. Der gesamte Sachschaden betrug 27.000 DM[1].

siehe auch

Links

Einzelnachweise

  1. Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof: "Anklage" (Link), abgerufen: 12.08.2026