Christine Kuby schießt auf zwei Polizisten: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Während der Festnahme schießt Kuby auf die Polizisten und verletzt einen von ihnen schwer. Der zweite Polizist überlebt nur, weil die Kugel in seinem metallenen Notizblock stecken bleibt, den er in der Brusttasche hat. Kuby wird von zwei Schüssen getroffen und nur leicht verletzt. | + | Während der Festnahme schießt Kuby auf die Polizisten und verletzt einen von ihnen schwer. Der zweite Polizist (Polizeimeister Jürgen Trapp<ref>{{Quellenangabe | autor = DER SPIEGEL | titel = Befehl erhalten | link = https://www.spiegel.de/politik/befehl-erhalten-a-02a46a15-0002-0001-0000-000040616957 | seite = | datum = 29.01.1978 | abgerufen = 21.01.2025 }}</ref>) überlebt nur, weil die Kugel in seinem metallenen Notizblock stecken bleibt, den er in der Brusttasche hat. Kuby wird von zwei Schüssen getroffen und nur leicht verletzt. Sie hat einen gefälschten australischen Ausweis auf den Namen Frances Mary Hayden und eine Pistole, zwei Reservemagazine mit Hohlspitz-Vollmantelgeschossen und 25 weiteren Patronen des Kalibers 45 dabei. |
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Version vom 21. Januar 2025, 08:16 Uhr
Am 21.01.1978 (vor 47 Jahren) schießt die 21jährige RAF-Terroristin Christine Kuby auf zwei Polizisten, als sie in einer Apotheke in Hamburg mit einem gefälschten Rezept eine große Menge Schmerzmittel (je 30 Ampullen der Schmerzmittel Fortral und Valoron) holen will.
Während der Festnahme schießt Kuby auf die Polizisten und verletzt einen von ihnen schwer. Der zweite Polizist (Polizeimeister Jürgen Trapp[1]) überlebt nur, weil die Kugel in seinem metallenen Notizblock stecken bleibt, den er in der Brusttasche hat. Kuby wird von zwei Schüssen getroffen und nur leicht verletzt. Sie hat einen gefälschten australischen Ausweis auf den Namen Frances Mary Hayden und eine Pistole, zwei Reservemagazine mit Hohlspitz-Vollmantelgeschossen und 25 weiteren Patronen des Kalibers 45 dabei.
siehe auch
- Wohnkommune Lutrinastraße
- Voltmerstr. 45, 30165 Hannover
- Anschlag auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft
- Schleyer-Entführung