Attentat auf die Augsburger Polizeidirektion: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 12.05.{{Jahr|1972}} gab es in der vierten Etage der [[Augsburg]]er Polizeidirektion am Prinzregentenplatz um 12.15 Uhr einen Bombenanschlag. Durch die detonierte Pressluftflasche wurde allerdings niemand verletzt. Kurze Zeit später detonierte in der dritten Etage eine weitere Bombe, durch die sieben Personen verletzt wurden. Eine Rohrbombe in der 4. Etage kam aus ungeklärten Gründen nicht zur Zündung. Der gesamte Sachschaden betrug 27.000 DM<ref>{{Quellenangabe | autor = Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof | titel = Anklage | link = https://www.stammheim-prozess.de/anklage/ | seite = | datum = | abgerufen = 12.08.2026 }}</ref>.
 
Am 12.05.{{Jahr|1972}} gab es in der vierten Etage der [[Augsburg]]er Polizeidirektion am Prinzregentenplatz um 12.15 Uhr einen Bombenanschlag. Durch die detonierte Pressluftflasche wurde allerdings niemand verletzt. Kurze Zeit später detonierte in der dritten Etage eine weitere Bombe, durch die sieben Personen verletzt wurden. Eine Rohrbombe in der 4. Etage kam aus ungeklärten Gründen nicht zur Zündung. Der gesamte Sachschaden betrug 27.000 DM<ref>{{Quellenangabe | autor = Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof | titel = Anklage | link = https://www.stammheim-prozess.de/anklage/ | seite = | datum = | abgerufen = 12.08.2026 }}</ref>.
  

Aktuelle Version vom 12. August 2026, 11:18 Uhr

Ort
1972 in Augsburg
Opfer
7 Verletzte
Bild
Fehlendesbild.png
Das Bild fehlt leider noch.
Lage
Breitengrad: 48.368135 Längengrad: 10.889783
Übersichtskarte Google Maps
Detailkarte Google Maps
Bing
OpenStreetMap
Raf2.png

Am 12.05.1972 (vor 54 Jahren) gab es in der vierten Etage der Augsburger Polizeidirektion am Prinzregentenplatz um 12.15 Uhr einen Bombenanschlag. Durch die detonierte Pressluftflasche wurde allerdings niemand verletzt. Kurze Zeit später detonierte in der dritten Etage eine weitere Bombe, durch die sieben Personen verletzt wurden. Eine Rohrbombe in der 4. Etage kam aus ungeklärten Gründen nicht zur Zündung. Der gesamte Sachschaden betrug 27.000 DM[1].

siehe auch[Bearbeiten]

Links[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof: "Anklage" (Link), abgerufen: 12.08.2026