Vorlage:Hinweise auf Baader-Befreiung

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Hinweise auf die Befreiung von Andreas Baader[Bearbeiten]

Andreas Baader war in der Strafanstalt Tegel in Berlin inhaftiert. Dessen Direktor, Wilhelm Glaubrecht, erfuhr am 30.04.1970 (vor 54 Jahren) davon, daß ein Häftling mit Hilfe der APO befreit werden solle. Er dachte dabei jedoch nicht an Andreas Baader, weil dieser bereits zwei Monate später die Hälfte seiner Haftstrafe verbüßt haben würde und dann einen Antrag auf vorzeitige Entlassung auf Bewährung würde stellen können.

Ebenfalls in der Strafanstalt Tegel saß Paul Bader, der wegen Mordes verurteilt war und lebenslänglich einsaß. Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR notierte daraufhin, daß bei diesem eine verstärkte Bewachung angeordnet wurde.

Baader wollte in der Bibliothek des Zentralinstituts für soziale Fragen an einem Buch über die "Organisation randständiger Jugendlicher" arbeiten. Der Direktor lehnte die Ausführung Baaders zunächst ab und teilte mit, daß die Bücher auch ins Gefängnis geliefert werden könnten. Am 12.05.1970 (vor 54 Jahren) erfuhr Wilhelm Glaubrecht, daß Klaus Wagenbach, ein linker West-Berliner Verleger, Andreas Baader einen Buchvertrag angeboten hatte. Das schien für Glaubrecht der Beweis, daß das Vorhaben doch ernst gemeint sei. Trotzdem reichte das noch nicht für die Bewiliigung der Ausführung, denn Glaubrecht war der Meinung, Andreas Baader bereits zahlreiche Privilegien eingeräumt zu haben. So war beispielsweise bereits dreimal in einer Woche Ulrike Meinhof und eine namentlich nicht bekannte Lektorin des Wagenbach-Verlages zu Besuch in der Strafanstalt. Bei dieser angeblichen Lektorin handelte es sich um Gudrun Ensslin, die Lebensgefährtin von Andreas Baader.

Erst als der Anwalt von Baader, Horst Mahler, beim Gefängnisdirektor vorstellig wurde und angab, daß nur Andreas Baader persönlich die Bücher für die Recherche auswählen könne, wurde die Ausführung für die Dauer von drei Stunden für den übernächsten Tag genehmigt.