Bearbeiten von „Nuklearkatastrophe von Fukushima“

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Als [[Nuklearkatastrophe von Fukushima]] werden eine Reihe katastrophaler Unfälle und schwerer Störfälle im japanischen Kernkraftwerk Fukushima Daiichi (Fukushima I) in [[Ōkuma]] und deren Auswirkungen bezeichnet.
 
Als [[Nuklearkatastrophe von Fukushima]] werden eine Reihe katastrophaler Unfälle und schwerer Störfälle im japanischen Kernkraftwerk Fukushima Daiichi (Fukushima I) in [[Ōkuma]] und deren Auswirkungen bezeichnet.
  
Die Unfallserie begann am 11.03.{{Jahr|2011}} um 14.47 Uhr Ortszeit mit dem Tōhoku-Erdbeben und lief gleichzeitig in vier von sechs Reaktorblöcken ab. In Block 1 bis 3 kam es zu Kernschmelzen. Große Mengen an radioaktivem Material – unter anderem etwa 15 EBq Xe-133, also etwas mehr als das Doppelte von [[Tschernobyl]], und ca. 36 PBq Cs-137, also ca. 42% der Cs-137 Emission von [[Tschernobyl]] – wurden freigesetzt und kontaminierten Luft, Böden, Wasser und Nahrungsmittel in der land- und meerseitigen Umgebung. Ungefähr 100.000 bis 150.000 Einwohner mußten das Gebiet vorübergehend oder dauerhaft verlassen. Hunderttausende in landwirtschaftlichen Betrieben zurückgelassene Tiere verendeten.
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Die Unfallserie begann am 11.03.2011 um 14.47 Uhr Ortszeit mit dem Tōhoku-Erdbeben und lief gleichzeitig in vier von sechs Reaktorblöcken ab. In Block 1 bis 3 kam es zu Kernschmelzen. Große Mengen an radioaktivem Material – unter anderem etwa 15 EBq Xe-133, also etwas mehr als das Doppelte von [[Tschernobyl]], und ca. 36 PBq Cs-137, also ca. 42% der Cs-137 Emission von [[Tschernobyl]] – wurden freigesetzt und kontaminierten Luft, Böden, Wasser und Nahrungsmittel in der land- und meerseitigen Umgebung. Ungefähr 100.000 bis 150.000 Einwohner mußten das Gebiet vorübergehend oder dauerhaft verlassen. Hunderttausende in landwirtschaftlichen Betrieben zurückgelassene Tiere verendeten.
  
 
Aufgrund einer Abschätzung der Gesamtradioaktivität der freigesetzten Stoffe ordnete die japanische Atomaufsichtsbehörde die Ereignisse auf der Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse einige Tage nach der Katastrophe mit der Höchststufe 7 ("katastrophaler Unfall") ein.
 
Aufgrund einer Abschätzung der Gesamtradioaktivität der freigesetzten Stoffe ordnete die japanische Atomaufsichtsbehörde die Ereignisse auf der Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse einige Tage nach der Katastrophe mit der Höchststufe 7 ("katastrophaler Unfall") ein.

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