Norbert Schmid erschossen: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Attentat | stadt = Hamburg | jahr = 1971 | opfer = Norbert Schmid | bild  = | lat = 53.657032267078016 | lon = 10.093362641422406}}{{RAF}}
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#REDIRECT [[Heegbarg 13, 22391 Hamburg#Norbert Schmid erschossen]]
Beim Festnahmeversuch von Margrit Schiller in [[Hamburg]]-Poppenbüttel wird am Morgen des 22.10.{{Jahr|1971}} der Zivilfahnder Norbert Schmid vom RAF-Mitglied Gerhard Müller auf der Straße Heegbarg erschossen. Die Tatörtlichkeit lag zwischen dem Alstertal-Einkaufszentrum und dem S-Bahnhof Poppenbüttel (vermutlich vor dem Haus Heegbarg 63, {{Koordinaten|lat=53.657032267078016|lon=10.093362641422406}})
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[[Kategorie:RAF]]
 
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[[Kategorie:1971]]
Schmid war das erste Todesopfer der [[RAF]]. Schmid wollte zusammen mit seinem Kollegen Heinz Lemke vor dem Alstertal-Einkaufszentrum in Hamburg-Poppenbüttel im Rahmen einer Zivilfahndung eine Verdächtige zu überprüfen. Wie sich später herausstellte, handelte es sich dabei um Margrit Schiller. Diese entzog sich der Überprüfung und flüchtete. Es kam zu einer Verfolgung zu Fuß, in die sich auch die RAF-Mitglieder Gerhard Müller und Ulrike Meinhof (andere Berichte sprechen von Irmgard Möller als Begleiterin) einschalteten, die sich in der Nähe aufgehalten hatten und von den Polizisten nicht erkannt worden waren. Beim Einsatz der mitgeführten Schußwaffen wurde der Polizeibeamte Schmid tödlich getroffen. Schiller wurde später am selben Tag festgenommen.
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[[Kategorie:Hamburg]]
 
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Der tödliche Schuß stammte allerdings nicht aus ihrer Waffe. Heinz Lemke hatte einen Mann auf Norbert Schmid schießen sehen. Durch diese und weitere Hinweise wurde Gerhard Müller als Todesschütze ausgemacht. Auch Margrit Schiller bezichtigte später Müller der Tat. Müller und Meinhof waren jedoch entkommen und wurden erst im folgenden Jahr festgenommen.
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Später wurde Gerhard Müller Kronzeuge der Bundesanwaltschaft im Stammheim-Prozeß. Die Anklage wegen Mordes gegen ihn wurde fallengelassen, da der Kollege des Toten seine Aussage abschwächte und sich nicht mehr sicher war. Ebenso wurden auch Aussageprotokolle in denen Müller sich selbst schwer belastete, aufgrund des § 96 StPO, die eine Auslieferung von Schriftstücken untersagt, falls es dem "Wohle des Bundes" widerspricht, nicht an das zuständige Gericht weitergeleitet. Nach dem Urteil des LG Hamburg vom 16.03.1976 hatte die Beweisaufnahme trotz schwerer Verdachtsmomente keine hinreichenden Beweise für die Täterschaft Müllers erbracht.
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=Videos=
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<youtube>9Fvs7p1TADk</youtube>
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=Links=
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* {{Wikipedia|Norbert_Schmid|Norbert Schmid}}
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* {{Wikipedia|Margrit_Schiller|Margrit Schiller}}
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* {{Wikipedia|Gerhard_M%C3%BCller_(RAF-Mitglied)|Gerhard Müller}}
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* [http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15275044.html "Niemals wie die Eltern" auf spiegel.de] ([http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/15275044 Artikel als PDF)]
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* [https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/der-erste-mord-der-raf-id286195.html "Der erste Mord der RAF" auf shz.de]
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* [http://www.alster-net.de/alsternet/pdf/atm0703/040-041.pdf "Die RAF mordete erstmals in Poppenbüttel" auf alster-net.de]
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Aktuelle Version vom 22. März 2024, 16:09 Uhr