Kriminalgericht Moabit

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Lage in Berlin
Breitengrad: 52.526389 Längengrad: 13.352778
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Das Kriminalgericht Moabit in der Turmstraße 91 in Berlin verfügt über 21 Gerichtssäle und ist eines der größten Gerichtsgebäude Europas. Auf der Rückseite des Gebäude schließt sich unmittelbar das Gelände der JVA Moabit an. Beide Gebäude sind miteinander verbunden, so daß Gefängnisinsassen problemlos zu einem Prozess vom Gefängnis ins Gericht gebracht werden können.

Hier wurde u. a. folgende Prozesse verhandelt:

Prozess gegen Josef Bachmann

1969 fand der Prozess gegen den Attentäter von Rudi Dutschke im Kriminalgericht Moabit statt.

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01.03.1971: Prozess wegen der Baader-Befreiung

Am 01.03.1971 (vor 53 Jahren) beginnt hier der bis zum 21.05.1971 dauernde Prozess wegen der Baader-Befreiung gegen Irene Goergens, Horst Mahler und Ingrid Schubert im Kriminalgericht Moabit in Berlin. Das Urteil wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes und Gefangenenbefreiung: sechs Jahre für Ingrid Schubert und vier Jahre für Irene Goergens (nach Jugendstrafrecht). Der Freispruch für Mahler wird vom BGH später aufgehoben.

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01.07.1971: Prozess gegen Georg von Rauch, Michael "Bommi" Baumann und Thomas Weisbecker

Am 01.07.1971 (vor 53 Jahren) beginnt in West-Berlin der Prozess gegen die Terroristen Georg von Rauch, Michael "Bommi" Baumann und Thomas Weisbecker. Sie werden wegen Nötigung, Körperverletzung und schwerem Raub aufgrund des Überfalls gegen den Quick-Reporter Horst Rieck angeklagt, den die beiden ehemaligen Schulkameraden Thomas Weisbecker und Georg von Rauch zusammen mit "Bommi" Baumann, Hans-Peter Knoll und Anne-Katrin Bruhns im Februar 1970 (vor 54 Jahren) verprügelt hatten. Das war eine Racheaktion für einen im Januar in der Zeitschrift Quick erschienenen Artikel mit dem Titel "Ganz Deutschland muß brennen", bei dem es um die Bombenanschläge in Berlin ging.

Die Verhandlung wird wegen weiterer Beweisanträge auf den 16.07.1971 vertagt. In diesem Zuge entspricht das Gericht dem Antrag auf Haftverschonung für Baumann und Weisbecker. Georg von Rauch hingegen muß aufgrund eines Brandanschlages auf das Kammergericht und eines Opiumverfahrens in Untersuchungshaft bleiben.

Aufgrund einer Ähnlichkeit von Weisbecker und von Rauch tauschen beide im Gerichtssaal die Rollen und von Rauch verläßt anstelle von Weisbecker den Gerichtssaal. Weisbecker wiederum gibt sich anschließend zu erkennen und darf daraufhin auch gehen, wird aber einen Tag später zur Fahndung wegen Gefangenenbefreiung ausgeschrieben und verhaftet.

Georg von Rauch hingegen lebt ab diesem Zeitpunkt bis zu seinem Tod ein halbes Jahr später in der Illegalität.

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17.01.1973: Hungerstreik von Andreas Baader

Am 17.01.1973 (vor 51 Jahren) kündigt Andreas Baader hier an, ab sofort zu hungern, "bis sich die Haftbedingungen geändert haben".

08.02.1978: Christiane F.

Der Journalist Horst Rieck, der im Februar 1970 von Thomas Weisbecker, Georg von Rauch, "Bommi" Baumann, Hans-Peter Knoll und Anne-Katrin Bruhns in seiner Wohnung verprügelt wurde, beobachtet am 08.02.1978 (vor 46 Jahren) für Recherchen zum Thema Drogenszene und Beschaffungsprostitution eine Gerichtsverhandlung gegen einen Geschäftsmann, der jugendliche Prostituierte für sexuelle Dienstleistungen mit Heroin bezahlte. Dabei bittet Rieck eine der Zeuginnen um ein Interview - die damals 15-jährige Christiane Felscherinow, besser bekannt als Christiane F.

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01.02.1985: Verurteilung von Gustav "Bubi" Scholz

Am 01.02.1985 (vor 39 Jahren) wird der Boxer Gustav "Bubi" Scholz in Saal 700 wegen fahrlässiger Tötung seiner Ehefrau zu drei Jahren Haft verurteilt.

siehe auch

Prozess gegen den Kaufhaus-Erpresser Arno Funke ("Dagobert")

In Saal 500 fand der Prozess gegen Arno Funke, den Kaufhaus-Erpresser statt - übrigens der gleiche Saal, in dem auch der Prozess gegen Erich Mielke stattfand.

Das Urteil wurde am 14.03.1995 (vor 29 Jahren) gesprochen. Funke wurde wegen schwerer räuberischer Erpressung zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Nach erfolgter Revision kam es 15 Monate später durch das Berliner Landgericht in zweiter Instanz zu einer Haftstrafe von neun Jahren und einer Schadenersatzforderung von 2,5 Millionen DM.

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