Anschlag auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft

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Am 25.08.1977 (vor 47 Jahren) will die RAF mit einem selbst gebauten Raketenwerfer 42 Raketen auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft abfeuern. Der Anschlag mißlingt jedoch, weil der Zeitzünder nicht auslöst.

Vorbereitungen

Vor der Tat vereinbarte ein Terroristen-Pärchen unter falschem Namen einen Termin mit dem 68jährigen Kunstmaler Sand für den 25.08., weil man angeblich ein Bild von ihm kaufen wolle. Vormittags führte man ein Gespräch in der Wohnung, ehe das Ehepaar Sand um ca. 12.00 Uhr mit Pistolen bedroht und an Sessel gefesselt wurde.

Tatablauf

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Die Einzelteile wurden mit einem Fahrzeug, das als "Kundendienst" getarnt war, vor das Haus gefahren.

Die Schießanlage wurde im 2. Stock des Hinterhauses der Blumenstraße 9 in Karlsruhe durch mehrere junge Männer und Frauen aufgebaut, wie das überfallene Ehepaar Sand, das die betreffende Wohnung bewohnte, zu Protokoll gab. Der Bundesanwaltschaft zufolge waren am Tatgeschehen des Anschlags auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft Peter-Jürgen Boock, Susanne Albrecht und Knut Folkerts beteiligt. Auf dem Verpackungsmaterial wurden Fingerabdrücke von Christian Klar und Silke Maier-Witt gefunden.

Vor dem Aufbau des selbstgebauten Raketenwerfers hatten die Terroristen das Ehepaar Sand gefesselt und ihnen dann die Ohren verstopft. Während des Aufbaus boten sie ihnen Cognac an und warfen ihnen 500 Mark hin, die sie nehmen und behalten sollten.

Letzten Endes ging der 150 kg schwere Raketenwerfer nicht los, weil die Terroristen vergessen hatten, den Wecker aufzuziehen, der den Zündmechanismus auslösen sollte. Dadurch blieben die Granaten in den 42 Rohren von 60 Zentimetern Länge stecken. Diese Rohre wurden auf ein Gestell aus Spanplatten geschraubt. Die gesamte Vorrichtung wurde auf einen Tisch vor das geöffnete Fenster gestellt und mit Packpapier bedeckt, damit sie von außen nicht erkennbar war. Um 16.00 Uhr sollte die Zündvorrichtung eigentlich auslösen, die Terroristen verließen um 15.30 Uhr die Wohnung.

nach der Tat

Nachdem die Terroristen die Wohnung verließen, brachten sie in der Wohnung gegenüber der Wohnungstür an einem Schrank ein Plakat mit der Aufschrift "ACHTUNG NICHT SCHIESSEN IN DER WOHNUNG IST NUR DAS EHEPAAR" an.

Um ca. 19.00 Uhr konnte sich das Ehepaar Sand befreien und die Polizei verständigen, die den Raketenwerfer um ca. 21.00 Uhr entschärft hatte.

Der RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock behauptete später, daß er das Attentat absichtlich verhindert habe, indem er den Wecker nicht aufgezogen hatte. 1984 wurde er dennoch wegen des Anschlags verurteilt, weil das Oberlandesgericht Stuttgart ihm diese Aussage nicht glaubte. Ebenfalls verurteilt wurden Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar.

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