Anschlag auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft

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Am 25.08.1977 (vor 47 Jahren) will die RAF mit einem selbst gebauten Raketenwerfer 42 Raketen auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft abfeuern. Der Anschlag mißlingt jedoch, weil der Zeitzünder nicht auslöst.

Die Schießanlage wurde im 2. Stock des Hinterhauses der Blumenstraße 9 in Karlsruhe durch mehrere junge Männer und Frauen aufgebaut, wie das überfallene Ehepaar Sand, das die betreffende Wohnung bewohnte, zu Protokoll gab. Der Bundesanwaltschaft zufolge waren am Tatgeschehen des Anschlags auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft Peter-Jürgen Boock, Susanne Albrecht und Knut Folkerts beteiligt. Auf dem Verpackungsmaterial wurden Fingerabdrücke von Christian Klar und Silke Maier-Witt gefunden.

Vor dem Aufbau des selbstgebauten Raketenwerfers hatten die Terroristen das Ehepaar Sand gefesselt und ihnen dann die Ohren verstopft. Während des Aufbaus boten sie ihnen Cognac an und warfen ihnen 500 Mark hin, die sie nehmen und behalten sollten.

Letzten Endes ging der 150 kg schwere Raketenwerfer nicht los, weil die Terroristen vergessen hatten, den Wecker aufzuziehen, der den Zündmechanismus auslösen sollte. Dadurch blieben die Granaten in den 42 Rohren von 60 Zentimetern Länge stecken. Diese Rohre wurden auf ein Gestell aus Spanplatten geschraubt.