Bearbeiten von „Heegbarg 13, 22391 Hamburg“
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Die [[RAF]] hatte eine konspirative Wohnung in der 3. Etage des Hauses [[Heegbarg 13, 22391 Hamburg|Heegbarg 13]] in [[Hamburg]]. | Die [[RAF]] hatte eine konspirative Wohnung in der 3. Etage des Hauses [[Heegbarg 13, 22391 Hamburg|Heegbarg 13]] in [[Hamburg]]. | ||
− | {{ | + | In der Nacht vom 21. auf den 22.10.{{Jahr|1971}} findet hier ein Treffen von [[RAF]]-Mitgliedern statt. So sollen u. a. Ulrike Meinhof, Holger Meins, Jan-Carl Raspe, Irmgard Möller, Margrit Schiller und Gerhard Müller in der Wohnung gewesen sein. Um ca. 00.30 Uhr fällt Ulrike Meinhof ein, dass sie telefonieren muss und begibt sich zu einer nahegelegenen Telefonzelle. Margrit Schiller und Gerhard Müller begleiten sie in einigem Abstand. |
=Norbert Schmid erschossen= | =Norbert Schmid erschossen= | ||
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Der 32jährige Zivilfahnder Norbert Schmid vom Polizeirevier 53 in Poppenbüttel beobachtet zusammen mit seinem Kollegen Heinz Lemke (27) die aussteigenden Fahrgäste der letzten S-Bahn am dortigen Bahnhof. Beiden fällt eine dunkelhaarige Frau auf, die in einer Kleingartenanlage am Heegbarg verschwindet und später die Tiefgarage am Alstertal-Einkaufszentrum verlässt. Die beiden Polizisten wollen die Frau kontrollieren und geben ihr das zu verstehen. Doch die Frau hält nicht an, weshalb Lemke den Streifenwagen (Ford 17 M) so hinstellt, dass er der Frau (Wie sich später herausstellte, handelte es sich dabei um Margrit Schiller.) den Weg versperrt, doch diese läuft über einen Rasen davon. Norbert Schmid läuft zu Fuß hinterher und wird dabei vom [[RAF]]-Mitglied Gerhard Müller auf der Straße Heegbarg erschossen. | Der 32jährige Zivilfahnder Norbert Schmid vom Polizeirevier 53 in Poppenbüttel beobachtet zusammen mit seinem Kollegen Heinz Lemke (27) die aussteigenden Fahrgäste der letzten S-Bahn am dortigen Bahnhof. Beiden fällt eine dunkelhaarige Frau auf, die in einer Kleingartenanlage am Heegbarg verschwindet und später die Tiefgarage am Alstertal-Einkaufszentrum verlässt. Die beiden Polizisten wollen die Frau kontrollieren und geben ihr das zu verstehen. Doch die Frau hält nicht an, weshalb Lemke den Streifenwagen (Ford 17 M) so hinstellt, dass er der Frau (Wie sich später herausstellte, handelte es sich dabei um Margrit Schiller.) den Weg versperrt, doch diese läuft über einen Rasen davon. Norbert Schmid läuft zu Fuß hinterher und wird dabei vom [[RAF]]-Mitglied Gerhard Müller auf der Straße Heegbarg erschossen. | ||
− | Die Tatörtlichkeit | + | Die Tatörtlichkeit lag zwischen dem Alstertal-Einkaufszentrum und dem S-Bahnhof Poppenbüttel (vermutlich vor dem Haus [[Heegbarg 13, 22391 Hamburg|Heegbarg 13]]). |
− | Schmid war das erste Todesopfer der [[RAF]]. Margrit Schiller wurde später am selben Tag festgenommen, Müller und Meinhof waren jedoch entkommen und wurden erst im folgenden Jahr festgenommen | + | Schmid war das erste Todesopfer der [[RAF]]. Margrit Schiller wurde später am selben Tag festgenommen, Müller und Meinhof waren jedoch entkommen und wurden erst im folgenden Jahr festgenommen. |
− | Heinz Lemke hatte einen Mann auf Norbert Schmid schießen sehen. Durch diese und weitere Hinweise wurde Gerhard Müller als Todesschütze ausgemacht. Auch Margrit Schiller bezichtigte später Müller der Tat. | + | Heinz Lemke hatte einen Mann auf Norbert Schmid schießen sehen. Durch diese und weitere Hinweise wurde Gerhard Müller als Todesschütze ausgemacht. Auch Margrit Schiller bezichtigte später Müller der Tat. |
Später wurde Gerhard Müller Kronzeuge der Bundesanwaltschaft im Stammheim-Prozess. Die Anklage wegen Mordes gegen ihn wurde fallengelassen, da der Kollege des Toten seine Aussage abschwächte und sich nicht mehr sicher war. Ebenso wurden auch Aussageprotokolle, in denen Müller sich selbst schwer belastete, aufgrund des § 96 StPO, die eine Auslieferung von Schriftstücken untersagt, falls es dem "Wohle des Bundes" widerspricht, nicht an das zuständige Gericht weitergeleitet. Nach dem Urteil des LG Hamburg vom 16.03.1976 hatte die Beweisaufnahme trotz schwerer Verdachtsmomente keine hinreichenden Beweise für die Täterschaft Müllers erbracht. | Später wurde Gerhard Müller Kronzeuge der Bundesanwaltschaft im Stammheim-Prozess. Die Anklage wegen Mordes gegen ihn wurde fallengelassen, da der Kollege des Toten seine Aussage abschwächte und sich nicht mehr sicher war. Ebenso wurden auch Aussageprotokolle, in denen Müller sich selbst schwer belastete, aufgrund des § 96 StPO, die eine Auslieferung von Schriftstücken untersagt, falls es dem "Wohle des Bundes" widerspricht, nicht an das zuständige Gericht weitergeleitet. Nach dem Urteil des LG Hamburg vom 16.03.1976 hatte die Beweisaufnahme trotz schwerer Verdachtsmomente keine hinreichenden Beweise für die Täterschaft Müllers erbracht. | ||
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* [https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/der-erste-mord-der-raf-id286195.html "Der erste Mord der RAF" auf shz.de] | * [https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/der-erste-mord-der-raf-id286195.html "Der erste Mord der RAF" auf shz.de] | ||
* [http://www.alster-net.de/alsternet/pdf/atm0703/040-041.pdf "Die RAF mordete erstmals in Poppenbüttel" auf alster-net.de] | * [http://www.alster-net.de/alsternet/pdf/atm0703/040-041.pdf "Die RAF mordete erstmals in Poppenbüttel" auf alster-net.de] | ||
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